Eheschließungen im Amtsbezirk der Botschaft
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Hochzeit
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Da sich die Voraussetzungen für die Eheschließung für die beiden Verlobten jeweils nach dem Recht des Staates dem sie angehören richten, ist auch bei der Heirat eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland wichtig, das keine Ehehindernisse nach deutschem Recht vorliegen.
Für die Angaben auf den folgenden Merkblättern kann leider keine Gewähr übernommen werden, da verbindliche Auskünfte letzlich nur der Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, erteilen kann. Bevor der Hochzeitstermin festgelegt wird, sollte deshalb mit diesem Beamten oder dem Geistlichen Verbindung aufgenommen werden. Wenn sich später im Land weitere Fragen ergeben, kann die Botschaft eingeschaltet werden.
Apostille
Damit das Familienbuch problemlos beim deutschen Standesamt angelegt werden kann, wird dringend empfohlen, die ausländische Heiratsurkunde bereits im Laufe des Aufenthalts und nicht erst später von Deutschland aus mit der Apostille (Echtheitsvermerk) versehen zu lassen. Das Apostillenverfahren findet in den Ländern des Amtsbezirks - mit Ausnahme von Guayana - Anwendung.
Vielfach haben Hotels oder Reiseveranstalter Eheschließungen im Programm und sind dann auch gleich bei der Erledigung der Formalitäten behilflich.