Leben und Arbeiten in der Ostkaribik
Es ist in der Regel möglich, im hiesigen Amtsbezirk eine Aufenhaltsgenehmigungfür mehr als drei Monate zu bekommen. Dies hängt aber von verschiedenen Voraussetzungen ab. Da es sich um Einzelfallentscheidungen der jeweiligen Einwanderungsbehörde handelt, können nur exemplarische Hinweise gegeben werden.
Informationen für Auslandstätige und Auswanderer
Das Bundesverwaltungsamt stellt Informationsschriften für deutsche Auswanderer oder Auslandstätige zur Verfügung. In diesen Broschüren sind für Sie die wichtigsten und wissenswertesten Informationen zusammengestellt.
Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige