Merkblatt über die Ein- und Ausfuhr bedrohter Tier- und Pflanzenarten

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Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit als Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Die kontrollierte naturverträgliche Nutzung bietet eine Möglichkeit, natürliche Ressourcen langfristig zu sichern und zu erhalten. Um der Gefahr der Übernutzung wirksam begegnen zu können, wurde 1973 das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen“ (kurz: „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“)[1] vereinbart. Das Abkommen (WA) verpflichtet beim grenzüberschreitenden Verbringen von geschützten Arten zur Vorlage behördlicher Dokumente (sog. CITES-Dokumente).

[1] Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES); http://www.bfn.de/0305_rechtsgrundlagen.html .

Merkblatt über die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten [pdf, 46.06k]